Männliche Küken
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil zum sogenannten „Küken-Schreddern“ gefällt. Eigentlich ist der Name an sich schon irreführend – natürlich werden die kleinen Kerlchen nicht bei vollem Bewusstsein, sondern betäubt mit CO2 zu Tierfutter verarbeitet. Ob es das besser macht, sei jetzt mal dahingestellt.
Die wichtigste Botschaft: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürfen Brutbetriebe männliche Küken weiter töten. Entscheidend ist jedoch die Aussage, dass die wirtschaftlichen Interessen der Betriebe kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzes seien. Auch, wenn bis zur völligen Abschaffung dieser Praxis noch eine Menge Küken dran glauben müssen, ist das ein wichtiges und bewegendes Urteil. Denn das Gericht hat zum ersten Mal das Tierwohl über das wirtschaftliche Interesse gestellt – ganz im Gegensatz zu den vorherigen Instanzen. Und das ist ein Erfolg!
Konfliktmanagement
Die Reaktion auf das Urteil hängt natürlich immens davon ab, welcher Interessengruppe Sie angehören. Die Bauern sind froh, erstmal noch davongekommen zu sein. Die Tierschützer hingegen sind entsetzt, dass dem „Schreddern“ immer noch kein Riegel vorgeschoben wird. Wir haben es hier mit einem ganz klassischen Konflikt zu tun: Zwei Seiten, die jeweils ihre guten Gründe und Argumente haben. Dass es hier nicht zu einer Lösung durch Überzeugen kommen wird, dürfte auf den ersten Blick klar sein. Hier müssen klare Regeln her, die die Situation einwandfrei für alle Beteiligten klären – und mit entsprechenden Sanktionen verbunden sind, falls eine der Parteien dagegen verstößt.
Tipp vom Konfliktnavigator
Was wir aus diesem Fall für unseren eigenen Umgang mit Konflikten lernen können: Schauen Sie sich die „Zwiebelschalen“ an! Was hängt für den Einzelnen alles an der Situation? Die Landwirte sind ja nicht per se kaltherzige Tierquäler. Für sie ist es bisher schlicht die effizienteste und kostengünstigste Lösung. Und denken Sie auch mal eine Nummer größer: Was würde ein Verbot im globalen Bereich bedeuten? Werden Bauern ihre Mini-Hähne bald in Nacht- und Nebelaktionen über Grenzen schmuggeln in Länder, wo das Schreddern nach wie vor erlaubt ist? Oder der ganze Betrieb siedelt direkt um?
Anstatt direkt drauflos zu krähen, ist es durchaus sinnvoll, erst einmal innezuhalten und die äußeren Schalen in Ruhe zu betrachten. Natürlich können Sie Ihren Ärger durchaus artikulieren – doch die Auseinandersetzung selbst sollten Sie auf den nächsten Tag verschieben. Nutzen Sie die Zeit, um wieder runterzukommen – und sich auch mal in die Schuhe Ihres Gegenübers zu stellen. Wussten Sie, dass es in der Wehrbeschwerdeordnung der Bundeswehr im Paragraph 6 einen Passus gibt, der besagt, dass eine Beschwerde erst nach Ablauf einer Nacht eingereicht werden kann? Da hat sich echt mal jemand Gedanken gemacht. Mit anderen Worten: Erst drüber schlafen – und dann am Konflikt weiterarbeiten.
In diesem Sinne: Küken kontra Kapitalismus – eine Frage von Zoom und Perspektive.
Mehr dazu gibt’s im neuen Video auf Konfliktmanagement TV!