Juristisch präzise, aber für viele unverständlich: Warum Frauke Brosius-Gersdorf in ihrer Erklärung zur gescheiterten Wahl auf Fachsprache setzt – und was sie wirklich meint. Ein Übersetzungsversuch zwischen Recht und Realität vom Konfliktexperten Christoph Maria Michalski.
Man muss kein Populist sein, um festzustellen: Zwischen der Sprache von Politik, Justiz und Verwaltung und der Lebenswelt der Bürger liegen manchmal Lichtjahre.
Während Aktenvermerke, Stellungnahmen und Urteile präzise und korrekt sein wollen, wirken sie auf viele Menschen wie ein sprachlicher Nebel aus Abstraktion, Fremdwörtern und doppelten Verneinungen. Klar: Im internen Austausch braucht es Fachsprache.
Aber wer Bürgernähe ernst meint, sollte auch ernsthaft übersetzen.
Das zeigt sich gerade wieder am Fall Frauke Brosius-Gersdorf.
Die Jura-Professorin und Richterkandidatin am Bundesverfassungsgericht ist in die öffentliche Kritik geraten, weil sie sich in früheren Texten etwa zur Frage der Asylpolitik oder zum Umgang mit radikalen Demonstranten positioniert hatte – differenziert, aber aus Sicht vieler Leser unverständlich oder sogar realitätsfern. Nun hat sie Stellung dazu genommen.
Im Folgenden sind der Originaltext und die Übersetzung in normale Sprache aufgeführt:
Wortlaut Punkt 1 Original
„Die Berichterstattung über meine Person und meine inhaltlichen Positionen im Zusammenhang mit der Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts war in Teilen der Medien unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent. Sie war nicht sachorientiert, sondern von dem Ziel geleitet, die Wahl zu verhindern. Die Bezeichnung meiner Person als ‚ultralinks‘ oder ‚linksradikal‘ ist diffamierend und realitätsfern. Inakzeptabel ist auch die Berufung auf anonyme Quellen, zumal, wenn es sich bei dieser Quelle um eine Justizministerin handeln soll.“
Übersetzung in normale Sprache:
Die Berichterstattung über mich und meine juristischen Positionen war teilweise falsch, unvollständig und unsachlich. Statt fairer Auseinandersetzung ging es offenbar darum, meine Wahl zu verhindern. Wer mich als ‚ultralinks‘ oder ‚linksradikal‘ bezeichnet, diffamiert mich und entfernt sich von der Wahrheit.
Wortlaut Punkt 2 Original
„Kritik müssen sich auch einzelne staatliche Funktionsträger gefallen lassen. Welchen Grund gibt es, sich als Mitglied einer Landesregierung, zumal aus dem Bereich der Justiz, in einer Debatte um eine Verfassungsrichterwahl anonym zu äußern? In Zeiten, in denen Politikerinnen und Politiker für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern und ein „digitales Vermummungsverbot“ diskutieren, befremden anonyme Äußerungen aus den Reihen politisch verantwortlicher Funktionsträger des Staates. Selbst anonym an medialer Kritik bis hin zu Schmähungen anderer mitzuwirken und gleichzeitig für sich selbst Schmähungsschutz zu fordern, steht im Widerspruch.“
Übersetzung in normale Sprache
Auch Politikerinnen und Politiker müssen Kritik aushalten. Aber wie absurd ist es, wenn jemand anonym andere attackiert und gleichzeitig für sich selbst Schutz vor Schmähkritik einfordert? Diese Doppelmoral passt nicht zusammen – insbesondere bei Amtsträgern.
Wortlaut Punkt 3 Original
„Eine eingehende und vollständige inhaltliche Befassung mit meinen wissenschaftlichen Beiträgen hätte gezeigt, dass der Schwerpunkt meiner Forschung das Verfassungs-, Sozial- und Bildungsrecht ist und dabei auch Themen wie die Regulierung und Finanzierung von Schulen, die Sicherung kommunaler Daseinsvorsorge in Deutschland, die Bewältigung des demografischen Wandels, die Reform unserer Sozialversicherungssysteme und die Digitalisierung der Verwaltung gehören. Ordnet man meine wissenschaftlichen Positionen in ihrer Breite politisch zu, zeigt sich ein Bild der demokratischen Mitte. Einseitige Zuschreibungen („ultralinks“ und „linksradikal“) entbehren der Tatsachenbasis. Sie beruhen auf einer punktuellen und unvollständigen Auswahl einzelner Themen und Thesen, zu denen einzelne Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden, um ein Zerrbild zu zeichnen“
Übersetzung in normale Sprache
Wer sich wirklich mit meinen Texten befasst hätte, wüsste: Mein Forschungsschwerpunkt liegt im Verfassungs-, Sozial- und Bildungsrecht. Politisch gesehen entspricht das der demokratischen Mitte. Die Zuschreibungen ‚ultralinks‘ beruhen auf wenigen Auszügen, die aus dem Kontext gerissen wurden, um ein verzerrtes Bild zu erzeugen.
Wortlaut 3.1 Abtreibung Original (Auszug)
„Die Berichterstattung über meine Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehrte der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien ist, dass ich dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche und für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt sei. Das ist falsch. Dem menschlichen Leben steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu. Dafür bin ich stets eingetreten. Die Aussage, ich wäre für eine Legalisierung und eine (hiervon zu unterscheidende) Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar…Richtig ist, dass ich auf das verfassungsrechtliche Dilemma hingewiesen habe, das besteht, wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt. Unter der herrschenden rechtsdogmatischen Prämisse der Nichtabwägungsfähigkeit der Menschenwürde mit Grundrechten Dritter wie der Schwangeren wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig.
Übersetzung in normale Sprache
Ich habe nie gesagt, dass ungeborenes Leben keine Würde hat oder Abtreibung bis zur Geburt erlaubt sein soll. Im Gegenteil: Ich habe betont, dass ab der Einnistung in der Gebärmutter Menschenwürde gilt. Alles andere ist eine grobe Verdrehung meiner Aussagen.
Wortlaut 3.2 Kopftuchverbot Original Auszug
„Anliegen und Gegenstand der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem religiösen Kopftuch von Rechtsreferendarinnen waren Unterschiede in der Rechtsprechung beim Umgang mit dem Neutralitätsgebot des Staates. Während ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen verfassungsrechtlich nicht zulässig sein soll, soll ein entsprechendes Verbot für Rechtsreferendarinnen in bestimmten Situationen im Gerichtssaal zulässig sein. Hierin habe ich einen Widerspruch gesehen. In beiden Fällen ist zwischen dem Staat, für den ein Neutralitätsgebot (Identifizierungsverbot) gilt, und den Staatsbediensteten, die ihre grundrechtliche Freiheit ausüben, zu unterscheiden….Auch hier wird meine Position unzutreffend wiedergegeben.“
Übersetzung in normale Sprache
Ich habe nicht pauschal gegen Kopftuchverbote argumentiert. Ich habe juristisch geprüft, wann solche Regelungen rechtlich zulässig sind – abhängig vom Einzelfall, nicht als generelles Verbot oder Freifahrtschein.
Wortlaut 3.3 Paritätsregelung Original
„ Es wurde berichtet, ich wolle durch Paritätsmodelle für die Wahl des Deutschen Bundestags Wahlgrundsätze wie insbesondere die Wahlgleichheit aushebeln. Richtig ist: Ich habe mich rechtswissenschaftlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob das im Grundgesetz verankerte Gebot der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Eingriffe in die Wahlgrundsätze rechtfertigt. Diese Frage ist in der Rechtswissenschaft umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt“
Übersetzung in normale Sprache
Ich fordere keine Zwangsquoten. Ich habe nur untersucht, ob und wie Paritätsgesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sein könnten – ohne einfache Ja-oder-Nein-Antworten.
Warum hat sie nicht einfach Klartext gesprochen?
Warum antwortet eine Richterkandidatin, die unter öffentlichem Beschuss steht, nicht in einfacher, verständlicher Sprache, sondern im Duktus einer juristischen Fachkonferenz?
Drei Erklärungen.
Erstens: Selbstschutz. Wer juristisch spricht, grenzt sich ab. Fachsprache funktioniert wie ein rhetorischer Schutzanzug – sie signalisiert: Ich gehöre nicht zum politischen Spiel, ich bin Wissenschaftlerin. Indem Brosius-Gersdorf auf Begriffe wie „rechtsdogmatische Analyse“ oder „verfassungskonforme Ausgestaltung“ setzt, versucht sie, sich dem politischen Zugriff zu entziehen. Sie will nicht vereinnahmt werden – also spricht sie so, dass man sie kaum greifen kann.
Zweitens: die Angst vor falschen Etiketten. In Zeiten aufgeregter öffentlicher Debatten kann jedes einfache Wort politisch gedeutet werden. Wer zu klar formuliert, landet schnell in einer Schublade: links, rechts, ideologisch, aktivistisch. Brosius-Gersdorf hat das offenbar erkannt – und wählt bewusst eine Sprache, die sich jeder politischen Lesart entzieht. Das macht sie unangreifbarer, aber eben auch unnahbarer.
Drittens: ihr berufliches Selbstverständnis. Brosius-Gersdorf ist Verfassungsrechtlerin, keine Talkshow-Expertin. In ihrer Welt wird nicht zugespitzt, sondern abgewogen. Nicht in Alltagssprache gesprochen, sondern in Konstruktionen gedacht. Was für wissenschaftliche Aufsätze gut funktioniert, wirkt im öffentlichen Raum allerdings oft wie ein Übersetzungsproblem – und genau das ist es auch. Sie hat ihre Erklärung vermutlich in der Sprache geschrieben, in der sie denkt. Nur: Wer für das Bundesverfassungsgericht kandidiert, spricht nicht nur für das Fachpublikum – sondern für eine ganze Gesellschaft. Und die will verstehen, nicht interpretieren.
Ihre Sprache war juristisch korrekt, aber kommunikativ eine Fehlentscheidung.
In einer aufgeheizten öffentlichen Debatte ist Verständlichkeit kein Nice-to-have,
sondern eine Voraussetzung für Vertrauen.
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Christoph Maria Michalski
Experte bei Sat1 Frühstücksfernsehen und ARD-BRISANT
Buch: Streiten mit System: Wie du lernst, Konflikte zu lieben
Experte FOCUS online mit 3,9 Millionen Zugriffen
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Ausbildung
Diplom-Rhythmiklehrer
Diplom-Pädagoge Erwachsenenbildung und
MSc in IKT-Management
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03.07.2025




